Schutz vor unbefugten Remote- oder Vor-Ort-Zugriffen
Die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 wurde am 29. Juni 2023 in der Version L 165/2023 des Europäischen Amtsblatts veröffentlicht. Daraus ergibt sich
eine verpflichtende Umsetzung zum 20. Januar 2027. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Maschinenhersteller einige Änderungen durchführen. Als eine der neuen Anforderungen sei der Schutz gegen Korrumpierung genannt, also die OT-Security.